Schulpflegschaft
Als Elternvertreter ist man nicht so weit entfernt von den Abläufen der Schule: Man sieht einfach hinter die Kulissen. Man bekommt Neuerungen mit und kann seine Meinung äußern, die auch berücksichtigt wird. Man hat einfach einen ganz anderen Draht zu den Lehrerinnen und Lehrern. Ich habe einen direkten Kontakt zum Schulleiter und schreibe auch schon mal eine Mail, wenn ich der Meinung bin, dass in der Klasse etwas schiefgelaufen ist.
Die Schulpflegschaft besteht aus:
- Die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften
- Die Vorsitzenden der Jahrgangsstufenpflegschaften.
Mit beratender Stimme:
- Zwei vom Schülerrat gewählte Schülerinnen und Schüler ab Klasse 7
- Die Schulleiterin oder der Schulleiter
- Die Vertreterinnen und Vertreter der Vorsitzenden der Klassenpflegschaften
- Die Vertreterinnen und Vertreter der Vorsitzenden der Jahrgangsstufenpflegschaften.
Aus: Ministerin für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen (Hrsg.): Das ABC der Elternmitwirkung.Infos zu Gremien, Wahlen, Elternverbänden. Düsseldorf 2014. Seite 8.
Die Protokolle der Schulpflegschaftssitzungen können im Menü auf der rechten Seite (bei Handys teilweise ganz unten) eingesehen werden. Das aktuellste Protokoll finden sie hier.