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Erprobungsstufe

Die Erprobungsstufe dient der Erprobung, Förderung und Beobachtung der Schülerinnen und Schüler, um in Zusammenarbeit mit den Eltern die Entscheidung über die Eignung der Schülerinnen und Schüler für die gewählte Schulform sicherer zu machen.

Mit dem Beginn der 5. Jahrgangsstufe tritt Ihr Kind in die sogenannte „Erprobungsstufe“ ein, die die Klassen 5 und 6 umfasst. Diese Erprobungsstufe soll Ihnen zeigen, ob Sie den für Ihr Kind angemessenen Bildungsgang ausgewählt haben.
Das Lernen in der Erprobungsstufe unterliegt deshalb besonderen Bedingungen:

  • Keine Versetzung von Kl. 5 nach Kl. 6.
  • Höchstens 3 Jahre Verweildauer.
  • Einmalige freiwillige Wiederholung von Kl. 5 auf Antrag der Eltern möglich.
  • Übergang auf die Realschule oder die Hauptschule auf Empfehlung der Erprobungsstufenkonferenz „nach dem jeweils ersten Schulhalbjahr der Klassen 5 und 6 und am Ende der Klasse 5" (APO-SI) möglich.
  • Wiederholung der Kl. 6, wenn die Höchstverweildauer von 3 Jahren nicht überschritten wird und wenn die zukünftige Entwicklung von den Lehrern der Klasse positiv eingeschätzt wird, sonst Übergang in die 7. Klasse einer Hauptschule, einer Realschule oder Gesamtschule nach Wahl der Eltern.
  • Keine Möglichkeit einer Nachprüfung am Ende der 6.Klasse.